Gesetze / Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung 8. BinSchStrOAbweichV § 4 Außerkrafttreten Stand: 01.11.2025 Bund Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2028 außer Kraft.